RingLily

Ratgeber

Müssen Sie Anrufern sagen, dass sie mit einer KI sprechen?

In der Europäischen Union: ja. Seit August 2026 verlangt die KI-Verordnung (AI Act), dass Menschen informiert werden, wenn sie mit einem KI-System interagieren. Dazu kommen die DSGVO und in Deutschland der strafrechtliche Schutz des gesprochenen Wortes. Dieser Ratgeber fasst zusammen, was für ein Unternehmen gilt, das eingehende Anrufe mit einem KI-Telefonassistenten annimmt, und was in Ihrer Begrüßung stehen sollte.

Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die Regeln ändern sich und hängen von Land und Branche ab; lassen Sie Ihren Fall im Zweifel von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen.

Aktualisiert am 28. Oktober 2026

EU: die Transparenzpflicht der KI-Verordnung

Nach Artikel 50 Absatz 1 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 müssen KI-Systeme, die für die direkte Interaktion mit Menschen bestimmt sind, so gestaltet sein, dass diese Menschen informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren, es sei denn, das ist aus dem Kontext offensichtlich. Die Pflicht gilt seit dem 2. August 2026; die Änderungen durch den „Digital Omnibus“ von 2026 haben andere Teile der Verordnung verschoben, diese aber nicht (Goodwin, August 2026).

Am Telefon ist nichts offensichtlich: Eine natürliche KI-Stimme kann wie ein Mensch klingen. Am einfachsten erfüllen Sie die Pflicht, indem Sie es gleich zu Beginn des Gesprächs sagen.

EU: DSGVO und Transkripte

Transkripte und Nachrichten enthalten personenbezogene Daten: Namen, Nummern und alles, was Anrufer sagen. Nach der DSGVO müssen Anrufer informiert werden, dass ihr Anruf verarbeitet wird, von wem und wozu (Artikel 13), und Daten dürfen nicht länger als nötig gespeichert werden (Artikel 5). In der Praxis heißt das:

Sagen Sie in der Begrüßung, dass das Gespräch transkribiert wird, verlinken Sie auf Ihrer Website eine Datenschutzerklärung, bewahren Sie Transkripte nur so lange auf, wie Sie sie brauchen, und schließen Sie mit dem Anbieter Ihres KI-Telefonassistenten einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV, Artikel 28) ab. Wenn Anrufer Gesundheitsdaten oder andere besonders geschützte Daten nennen könnten (Artikel 9), prüfen Sie vorher die zusätzlichen Regeln für Ihre Branche und Ihr Land.

Deutschland: Vertraulichkeit des Wortes und Berufsgeheimnis

In Deutschland stellt § 201 StGB unter Strafe, das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen unbefugt auf einen Tonträger aufzunehmen oder eine solche Aufnahme zu gebrauchen. RingLily verarbeitet den Ton in Echtzeit, um den Anrufer zu verstehen, und speichert ein Transkript, keine Audioaufnahme. Kündigen Sie die Transkription trotzdem zu Beginn an: Wer nach diesem Hinweis in der Leitung bleibt, ist informiert.

Für Berufsgeheimnisträger wie Ärztinnen, Anwälte oder Steuerberaterinnen gilt zusätzlich die Schweigepflicht nach § 203 StGB: Externe Dienstleister dürfen nur einbezogen werden, soweit das für ihre Leistung erforderlich ist, und für Anwälte regelt § 43e BRAO die Anforderungen an solche Dienstleister. In Österreich gelten eigene Regeln; lassen Sie diese im Zweifel prüfen.

Was Ihre Begrüßung sagen sollte

Ein Satz deckt die Kennzeichnung fast überall ab: wer abnimmt, dass es ein KI-Assistent ist und dass das Gespräch transkribiert wird. Zum Beispiel:

„Guten Tag, ich bin Sara, die KI-Assistentin der Zahnarztpraxis Dr. Berger, und dieses Gespräch wird transkribiert. Wie kann ich helfen?“

RingLily beginnt jede Standardbegrüßung so, in allen sieben Sprachen, und warnt Sie, wenn Sie die Begrüßung bearbeiten und den Hinweis auf KI oder Transkription entfernen.

Gute Praxis über das Minimum hinaus

  • Bieten Sie eine Person an: Leiten Sie Anrufer, die das wünschen, während der Geschäftszeiten weiter oder nehmen Sie eine Nachricht für einen Rückruf auf.
  • Lassen Sie den Assistenten nichts vortäuschen: Fragt ein Anrufer, ob er mit einem Menschen spricht, sollte er sagen, dass er eine KI ist.
  • Bewahren Sie Transkripte so kurz wie möglich auf. RingLily löscht sie automatisch nach der von Ihnen gewählten Aufbewahrungsfrist (standardmäßig 90 Tage) und speichert keine Audioaufnahme.
  • Erfassen Sie nur, was nötig ist: Weisen Sie den Assistenten an, nicht nach Kartennummern, Gesundheitsdaten oder anderen Daten zu fragen, die er nicht braucht.
  • Beschreiben Sie in Ihrer Datenschutzerklärung, wie Anrufe verarbeitet werden.

Häufige Fragen

In der EU, also auch in Deutschland und Österreich, ist es grundsätzlich zulässig, eigene eingehende Anrufe von einem KI-Assistenten annehmen zu lassen, wenn Sie die geltenden Transparenz- und Datenschutzregeln einhalten: vor allem Anrufern zu sagen, dass sie mit einer KI sprechen und das Gespräch transkribiert wird.

Bereit, jeden Anruf anzunehmen?

Starten Sie Ihre 14-tägige kostenlose Testphase mit 10 Gesprächsminuten und richten Sie Ihren KI-Telefonassistenten in wenigen Minuten ein. Ihre Karte wird erst nach Ende der Testphase belastet, und Sie können vorher kündigen.